Jobrad-Übernahme: deine drei Möglichkeiten am Leasingende
Nach meist 36 Monaten endet dein Leasingvertrag, und du hast drei Möglichkeiten: Du übernimmst das Rad zum Kaufangebot der Leasinggesellschaft, du gibst es zurück, oder du gibst es zurück und least direkt ein neues Dienstrad. Die Jobrad-Übernahme kostet aktuell meist 13 bis 18 Prozent der ursprünglichen Preisempfehlung, die Steuer auf den Preisvorteil übernimmt in der Regel die Leasinggesellschaft.
„Jobrad“ ist eigentlich ein Markenname, steht im Alltag aber oft für jedes Dienstrad. Die Regeln in diesem Ratgeber gelten für Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung in Deutschland, egal mit welcher Leasinggesellschaft dein Arbeitgeber zusammenarbeitet. Wie das Leasing selbst funktioniert, erklären wir auf der Seite zum Dienstrad-Leasing.
Wichtig vorab: Einen Anspruch auf die Übernahme hast du nicht. Die Leasinggesellschaften dürfen dir das Kaufangebot nicht schon im Vertrag fest zusichern, weil das gegen die steuerlichen Leasingerlasse verstoßen würde. Sie kündigen aber an, dass sie dir zum Leasingende ein Angebot machen wollen.
Wieviel kostet die Übernahme nach 36 Monaten?
Den Preis nennt dir die Leasinggesellschaft im Kaufangebot, meist als Übernahmepreis oder Schlussrate. Nach Angaben einzelner Leasinggesellschaften, einer Marktübersicht von 2026 und einem Beispiel des ADFC Braunschweig (2023) liegt er derzeit meist bei etwa 13 bis 18 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Frühere Rechenbeispiele nannten oft 10 Prozent, und in Fahrradforen berichten Nutzer, dass der angekündigte Satz während ihrer Laufzeit gestiegen ist.
Im Leasingvertrag selbst steht der Übernahmepreis nicht, weil er vertraglich nicht zugesichert werden darf. Manche Leasinganbieter zeigen in ihren Vorteilsrechnern einen erwarteten Übernahmepreis. Das ist eine Schätzung, und Nutzer berichten, dass Arbeitgeberportal und allgemeiner Rechner dabei unterschiedliche Werte genannt haben.
So rechnest du grob, hier mit 3.000 Euro UVP:
| Übernahmepreis | Betrag bei 3.000 Euro UVP |
|---|---|
| 13 Prozent | 390 Euro |
| 15 Prozent | 450 Euro |
| 18 Prozent | 540 Euro |
Achte auf die Bezugsgröße: Manche Anbieter rechnen von der UVP, andere vom tatsächlichen Kaufpreis. Die Rechenhilfe der Finanzverwaltung (nächster Abschnitt) ist außerdem auf 36 Monate Nutzung zugeschnitten. Den verbindlichen Betrag siehst du erst im Kaufangebot, das dir die Leasinggesellschaft vor dem Vertragsende schickt.
Steuer bei der Übernahme: 40-Prozent-Regel und Pauschalsteuer
Der niedrige Übernahmepreis ist ein Preisvorteil, und der gilt steuerlich als geldwerter Vorteil. Für die Bewertung lässt die Finanzverwaltung laut BMF-Schreiben vom 17. November 2017 eine Vereinfachung zu: Der übliche Endpreis eines Rads nach 36 Monaten darf mit 40 Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten UVP angesetzt werden. Zahlst du weniger, ist die Differenz der Vorteil.
Die Leasinggesellschaft kann diesen Vorteil nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent versteuern, dein Kaufpreis wird dabei abgezogen. Deshalb steht in vielen Kaufangeboten, dass sie die Versteuerung übernimmt. Ein Beispiel mit 3.000 Euro UVP und 18 Prozent Übernahmepreis:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Üblicher Endpreis (40 Prozent der UVP) | 1.200 Euro |
| Dein Übernahmepreis (18 Prozent) | 540 Euro |
| Geldwerter Vorteil | 660 Euro |
| Pauschalsteuer 30 Prozent, ohne Soli und Kirchensteuer (trägt meist die Leasinggesellschaft) | 198 Euro |
Für dich ist das bequem: Pauschal versteuerte Sachzuwendungen bleiben nach § 37b Abs. 3 EStG bei deinen Einkünften außer Ansatz, und wer die Steuer übernimmt, muss dich darüber informieren. Steht im Angebot nicht ausdrücklich, dass die Leasinggesellschaft die Steuer trägt, frag nach, bevor du zahlst. Sonst kann der Vorteil bei dir als Arbeitslohn steuerpflichtig werden. Ist dein Rad nachweislich weniger wert, etwa wegen eines Schadens, darf auch ein niedrigerer Wert angesetzt werden, wenn er belegt ist.
Stand Oktober 2026. Das sind allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, klärst du mit Arbeitgeber oder Steuerberatung.
Dienstrad übernehmen oder zurückgeben? Eine Entscheidungshilfe
Rechnerisch ist die Übernahme oft günstig, weil du deutlich weniger zahlst als den Wert, den das Finanzamt für ein drei Jahre altes Rad annimmt. Ob sie für dich passt, hängt aber vor allem vom Zustand des Rads und von deinen Plänen ab.
Übernehmen lohnt sich eher, wenn:
- das Rad gut passt und du es noch Jahre fahren willst,
- Rahmen, Antrieb und beim E-Bike der Akku in gutem Zustand sind,
- du kein neues Leasing willst oder dein Arbeitgeber keins mehr anbietet,
- der Übernahmepreis klar unter vergleichbaren Gebrauchtpreisen liegt.
Zurückgeben ist sinnvoller, wenn:
- größere Reparaturen anstehen, zum Beispiel am Akku, an den Bremsen oder an den Laufrädern,
- das Rad nach einem Sturz Schäden hat, deren Reparatur du nach dem Kauf selbst zahlen müsstest,
- sich dein Alltag geändert hat und ein anderer Radtyp besser passt,
- du ohnehin direkt ein neues Dienstrad leasen möchtest.
Enthält dein Vertrag ein Servicepaket mit Inspektion, nutze die letzte Inspektion vor dem Vertragsende für die Entscheidung. Lass dir in der Fahrradwerkstatt sagen, welche Verschleißteile bald fällig sind und wie es beim E-Bike um den Akku steht. Bremsen, Laufräder und E-Bike-Elektrik gehören dabei in Profihände. Für den Preisvergleich helfen dir Angebote für gebrauchte Fahrräder mit ähnlichem Alter und ähnlicher Ausstattung.
Dienstrad zurückgeben: Zustand, Zubehör und Abholung
Gibst du das Rad zurück, muss es laut den Bedingungen der Leasinggesellschaften in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand sein. Normale Gebrauchsspuren, etwa Kratzer im Lack durch Fahrradtaschen, sind nach drei Jahren kein Problem. Je nach Anbieter holt ein Dienstleister das Rad bei dir ab, oder du bringst es zum Fachhändler. Die Abholung kann einige Wochen nach dem Vertragsende dauern.
Damit die Rückgabe glatt läuft:
- Gib mitgeleastes Zubehör vollständig zurück, zum Beispiel Schloss, Schlüssel und beim E-Bike das Ladegerät.
- Lass kleinere Schäden vorher beheben.
- Reinige das Rad und dokumentiere den Zustand mit Fotos.
- Kläre vorher, ob selbst nachgerüstete Teile dranbleiben dürfen oder abgebaut werden sollen.
Hat das Rad Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, schau in deinen Überlassungsvertrag und in die Versicherungsbedingungen. Dort steht, wer die Reparatur zahlt. Solange der Vertrag läuft, ist das Rad oft noch über die Leasingversicherung abgesichert. Deshalb lohnt es sich, Schäden vor dem Vertragsende zu melden und reparieren zu lassen.
Zurückgegebene Räder bereiten die Leasinggesellschaften auf und verkaufen sie als Gebrauchträder weiter.
So läuft die Übernahme Schritt für Schritt
Der genaue Ablauf hängt von der Leasinggesellschaft ab, folgt aber meist diesem Muster:
- Vor dem Leasingende meldet sich die Leasinggesellschaft von selbst, per E-Mail oder über ihr Portal, und nennt dir deine Optionen.
- Du prüfst den Zustand des Rads und entscheidest: übernehmen, zurückgeben oder neu leasen.
- Du teilst deine Entscheidung mit.
- Du erhältst das Kaufangebot mit Preis und Hinweis zur Versteuerung. Prüfe beides.
- Nach der Zahlung bekommst du eine Rechnung, und das Rad geht in dein Eigentum über.
- Bewahre Rechnung und Kaufangebot auf. Sie belegen, dass dir das Rad gehört, etwa für eine Versicherung oder einen späteren Verkauf.
Nach der Übernahme: Versicherung, Wartung und nächstes Rad
Mit dem Leasingvertrag enden in der Regel auch die Leistungen, die daran hängen. Bei einer großen Leasinggesellschaft endet laut Merkblatt zum Beispiel die Vollkaskoversicherung mit Ablauf des Einzel-Leasingvertrags, ebenso die Mobilitätsgarantie. Nach der Übernahme ist dein Rad also nicht mehr automatisch gegen Diebstahl oder Schäden versichert. Ob eine eigene Police sinnvoll ist, erklärt unser Ratgeber zur Fahrradversicherung.
Hatte dein Vertrag ein Servicepaket, zahlst du Inspektion und Verschleißreparaturen ab jetzt selbst. Plane dafür ein festes Budget ein und lass das Rad einmal im Jahr durchsehen, besonders wenn es ein E-Bike ist. Notiere dir außerdem Rahmennummer und Akkunummer, falls das Rad später gestohlen wird oder du es verkaufen willst.
Willst du weiter ein Dienstrad fahren, kannst du direkt nach der Rückgabe ein neues leasen, sofern dein Arbeitgeber das weiterhin anbietet. Die günstige 0,25-Prozent-Regel gilt derzeit für Räder, die erstmals vor dem 1. Januar 2031 überlassen werden (Stand Oktober 2026).
Häufige Fragen
Kann ich mein Dienstrad vor Ablauf der 36 Monate übernehmen?
Regulär nicht, denn das Modell ist auf die volle Laufzeit ausgelegt. Endet dein Arbeitsverhältnis früher, regeln Überlassungsvertrag und Arbeitgeber, was mit dem Rad passiert. Manche Vereinbarungen sehen dann vor, dass du das Rad zum offenen Restwert kaufst, andere erlauben eine Rückgabe oder eine individuelle Lösung über den Arbeitgeber. Schau in deinen Überlassungsvertrag und sprich früh mit der Personalabteilung.
Was ist der Unterschied zwischen Restwert, Schlussrate und Übernahmepreis?
Übernahmepreis und Schlussrate meinen meist dasselbe: den Betrag, den du laut Kaufangebot zahlst. Der Restwert im Leasingvertrag ist dagegen eine rechnerische Größe der Leasinggesellschaft, zum Beispiel für den Fall, dass der Vertrag vorzeitig endet. Davon zu unterscheiden ist der übliche Endpreis von 40 Prozent der UVP, den das Finanzamt für die Steuer ansetzt. Das ist kein Kaufpreis, sondern eine Bewertungsgröße.
Darf ich das übernommene Rad später verkaufen?
Ja, nach der Übernahme gehört dir das Rad. Den Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nimmt § 23 EStG von der Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte aus. Dazu zählen laut Bundesfinanzhof Dinge, die vor allem zur Nutzung gekauft werden und an Wert verlieren, was auf ein privat gefahrenes Rad in der Regel zutreffen dürfte. Lies trotzdem das Kaufangebot: Enthält es Bedingungen zum Weiterverkauf, gelten diese.
Wann endet mein Leasingvertrag genau?
Das genaue Datum steht in deinem Überlassungs- oder Leasingvertrag. Bei manchen Anbietern beginnt die Laufzeit nicht am Tag der Abholung, sondern am darauffolgenden Monatsersten. Holst du dein Rad zum Beispiel am 12. März ab, beginnen die 36 Monate am 1. April und enden drei Jahre später mit Ablauf des März. Plane die Entscheidung über Übernahme oder Rückgabe deshalb vom Vertragsbeginn aus.
Lohnt sich Dienstrad-Leasing, wenn ich am Ende noch den Übernahmepreis zahle?
Das hängt von deiner Rechnung ab. Die Ersparnis entsteht vor allem während der Laufzeit, weil die Rate vom Bruttogehalt abgeht und so Lohnsteuer und Sozialabgaben sinken. Für einen fairen Vergleich addierst du alle Leasingraten netto und den Übernahmepreis und stellst die Summe dem Preis bei einem Direktkauf gegenüber. Bedenke, dass Versicherung und Service oft in der Rate steckten und die Gehaltsumwandlung die Bemessungsgrundlage für die Rente senkt.